Beschwerde gegen den ORF

Heute haben wir Beschwerde bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sowie beim Publikumsrat gegen den ORF eingereicht. Warum? Weil wir der Ansicht sind, dass der ORF bei dieser Nationalratswahl wieder einmal seinen gesetzlichen Auftrag zur “umfassenden, unabhängigen, unparteilichen und objektiven Information“ (§10 Abs 5) „zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit“ (§10 Abs 4) nicht erfüllt hat.

Wir fordern, dass der ORF und natürlich auch alle privaten Medien ihrem journalistischen Auftrag gerecht werden und die Bürger und Bürgerinnen umfassend und möglichst objektiv informieren. In einer Demokratie brauchen die Menschen keine undemokratische Vorauswahl durch Medien, sondern sollen bestmöglich informiert am Wahltag entscheiden, von wem sie vertreten werden wollen.

Hier muss der ORF besser und unabhängiger werden, damit die JournalistInnen frei von politischer Einflussnahme ihre Arbeit machen können. Aus unzähligen Gesprächen mit ORF-MitarbeiterInnen wissen wir auch, dass die den gleichen Wunsch haben.

Um was es im Detail geht

Konkrete Rechtsbrüche fanden unter anderem am 26. September 2019 im Hauptabendprogramm auf ORF1 statt, als zur sogenannten ORF-Elefantenrunde nicht alle bundesweit kandidierenden Parteien und deren SpitzenkandidatInnen zur Wahldiskussion eingeladen wurden. Es wurde den ZuseherInnen weder mitgeteilt, dass es sich hier nicht um alle SpitzenkandidatInnen bundesweit kandidierender Parteien bei dieser Nationalratswahl handelt, noch wurde darauf hingewiesen, warum nicht alle acht bundesweit kandidierenden Parteien eingeladen wurden.

Konkret wurde durch diese Handlungen gegen ORF-Gesetz § 10 Abs. 4 verstoßen, da die „umfassende Information soll zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen.“ nicht erfüllt wurde. Weiters wurde gegen § 10 Abs. 5 „Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein.“ sowie gegen § 10 Abs. 6 „Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen…“ verstoßen.

Durch die Einladungspolitik des ORF werden die BürgerInnen nicht umfassend und objektiv informiert und können daher nicht frei und individuell ihre Meinung bilden. Auch ist die Information nicht umfassend, ganz im Gegenteil, denn den ZuseherInnen wird suggeriert, dass hier alle SpitzenkandidatInnen zu sehen waren und nicht objektiv und umfassend auf das Gegenteil hingewiesen wird. Dies beginnt schon beim Namen der Sendung „Diskussion der Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten“ der eindeutig unrichtig, nicht-umfassend, nicht-objektiv und nicht-unparteilich ist. Auch wird hier nicht die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenden Meinungen angemessen berücksichtigt, da zwei wahlwerbende Parteien, die die enorme bürokratische Hürde der Unterstützungserklärungen überwunden haben, nicht zur Diskussion und damit Willensbildung der WählerInnen eingeladen wurden.

Der Partei „Wandel“ ist durch diese Einladungspolitik erheblicher politischer und dadurch enormer finanzieller Schaden entstanden. Durch die Nicht-Einladung des ORF in die Elefantenrunde sowie alle anderen Wahlkonfrontationen mit den etablierten Parteien, wird von den meisten PolitikexpertInnen angenommen, dass die Partei „Wandel“ keine hohe Einzugswahrscheinlichkeit hat, weil der Partei diese Chance auf Reichweite und Positionierung genommen wird. Dies bestätigte auch der ORF-Politikexperte Peter Filzmaier in der ZIB2 vom August 2019, indem er sagte, dass die Präsenz in den ORF-Wahlkonfrontationen für allem für kleine Parteien über Einzug bzw. Nicht-Einzug entscheidet. Die Nicht-Einladung durch den ORF bewirkt weiters bei privaten Medien, dass diese ebenfalls nur eingeschränkt über alle bundesweit antretenden Parteien berichten, weil sie wissen, dass dies das bei weitem größte Medium des Landes nicht tut und damit keine hohe Einzugswahrscheinlichkeit gegeben ist. Diese weitreichenden Folgen der Nicht-Einladung machen den Bruch des ORF-Gesetzes noch schwerwiegender, da hier eine Kettenreaktion ausgelöst wird, die neue Parteien ohne massive finanzielle Aufwendung unmöglich ausgleichen können.

Die Sendung „Diskussion der Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten“ vom 26. September 2019 ist der Höhepunkt dieser nicht-objektiven und nicht-unabhängigen Berichterstattung und damit Nicht- bzw. Desinformation der WählerInnen. Diese Beschwerde richtet sich aber gegen alle Gesetzesbrüche die durch die ORF-Einladungspolitik in all seinen Fernseh- und Radioformaten begangen wurde. Weitere Gesetzesbrüche mit ähnlich starken Auswirkungen wurden durch den ORF durch die Nicht-Einladung des Wandels zu allen TV-Duellen begangen. Weiters durch die Nicht-Einladung des ORF Ö1 zur Klartext-Diskussion sowie der Ö1 Sendungsreihe „Im Journal zu Gast spezial – Interviews mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten“.

Mit dieser Beschwerde möchten wir zum einen die Feststellung dieses Rechtsbruches erreichen. Zum anderen die sofortige und konsequente Änderung der Einladungspolitik des ORF sowie der transparenten Veröffentlichung der Einladungskriterien sowie der Namen der Personen, die diese Entscheidungen treffen.

Der ORF nimmt eine zentrale Aufgabe in unserer Demokratie ein und die macht er Großteils gut, mit unglaublich starken JournalistInnen und MitarbeiterInnen. In manchen Bereichen, wie der Politik und der politischen Einflussnahme hapert es aber gewaltig und da müssen wir besser werden, damit die Menschen im ORF wirklich ihrer unabhängige Arbeit tun und die BürgerInnen wirklich objektiv und unabhängig informiert werden.

Hier die Beschwerde zum Download.

4 Comments:
23. Oktober 2019

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der innepolitisch Interessierte kaum eine Möglichkeit hat, über den Wandel oder andere relevante Parteien zu stolpern, ausser durch zufällige Wahrnehmungen beim Durchforsten von Informationsmaterial. Der Wenigerinteressierte hat keine Möglichkeit, sich zu informieren, und wird erst in der Wahlkabine mit neuen Auswahlmöglichkeiten konfrontiert. Alleine eine immer wiederkehrende Erwähnung von kandidierenden Parteien bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten in den Medien würde eine grössere Wählergruppe ansprechen, sich über antretende Kandidaten ein Bild zu machen. Gerade in Anbetracht der unrühmlich zu Ende gegangenen Legislaturperiode und den Bestrebungen einzelner Parteien, allen voran der FPÖ, die heute wieder im Parlament ein entsprechendes Statement abgegeben hat, den ORF umzukrempeln oder zu wollen, sollte gerade dieser einen

Wandel

zulassen, um sich seinerseits ordentlich Gehör verschaffen zu können. Die vielen Mitarbeiter und ausgezeichneten Journalisten und Reporter haben es verdient.

Marcus Wahl-Lupu !

23. Oktober 2019

Ja, genauso ist es. Und wer das auch so sieht, kann gerne beim ORF anrufen bzw. eine Email schicken und ihnen das sagen. Je mehr es tun, desto mehr muss sich der ORF mit dieser Sache beschäftigen.

24. November 2019

Dieser Zustand allein sagt mir, dass nicht alle Bürger Österreichs gleich behandelt werden! Ich habe ein Recht darauf, über die komplette politische Landschaft in Österreich informiert zu werden! Nur dann kann ich mir eine Meinung bilden und die Partei wählen die meine Stimme verdient! Ich war jahrelang Nichtwähler und habe heuer vor den Nationalratswahlen von einem 16 jährigen erfahren, dass es Wandel gibt!

24. November 2019

Also ich bin über eine orf.at Berichterstattung auf den Wandel aufmerksam geworden.

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