Danke, WKStA!

Im Gegensatz zur Politik kämpft sie wirklich gegen die Korruptionisten.

Der Fehler der WKStA-Staatsanwälte, die dieser Diversion vor Gericht zugestimmt hatten, wurde per Weisung korrigiert.

„Wöginger hat als Bestimmungstäter wiederholt und über einen längeren Zeitraum gefordert, den Vorstandsposten des Finanzamts Braunau aus parteipolitischen Erwägungen mit einem von ihm bevorzugten Kandidaten trotz geringerer Eignung zu besetzen. Die Verdachtsmomente signalisierten ein hohes Maß an krimineller Energie sowie einen erheblichen sozialen Störwert. Das Vertrauen in staatliche Institutionen sei erschüttert worden. Daher sei eine Diversion ausgeschlossen, und zwar für alle drei Angeklagten. Zudem erreichten Handlungs- und Gesinnungsunwert bei allen drei Angeklagten insgesamt ein Ausmaß, das als auffallend und ungewöhnlich zu beurteilen ist, sodass insgesamt von schwerer Schuld auszugehen ist. Auch generalpräventive Aspekte sprechen dagegen“, sagt die WKStA.

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