Schritt 15: Realisierung des Verhältniswahlrechts

“Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.”

So lautet Artikel 26 – Paragraf 1 unserer Bundesverfassung. Und trotzdem hat der Nationalrat nachträglich eine Sperrklausel (Hürde) in der Höhe von 4 Prozent eingeführt. In voller Missachtung unserer Verfassung und mit dem einzigen Grund, neuen Parteien den Weg ins Parlament zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.

So hätte der Wandel bei der Nationalratswahl 2019 trotz aller weiteren Hürden wie zum Beispiel der willkürlichen und undemokratischen Einladungspolitik des ORFs ein Mandat gemacht. Wir würden jetzt im Parlament sitzen und dort rund 25.000 Menschen in Österreich vertreten, die uns ihre Stimme gegeben haben.

Wir sagen, dass unsere Verfassung hier eindeutig ist und wir alle das Recht haben, dass unsere Stimmen dem Verhältnis nach abgebildet werden.

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