Wandel 5 – Polizei 0

Der Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Polizei schon wieder das Gesetz gebrochen und uns das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne jegliche Prüfung oder Grundlage genommen hat.

Der VfGH hat der Beschwerde eines unserer Aktivist:innen stattgegeben, mit der dieser eine Geldstrafe wegen des Tragens einer Maske mit den Gesichtszügen des russischen Präsidenten Putin bekämpfte. Die Bestrafung verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit. 

Während des TV-„Sommergesprächs“ des ORF im August 2024 mit FPÖ-Obmann Herbert Kickl stellte der Beschwerdeführer gemeinsam mit anderen Personen im Hintergrund ein Plakat in russischen Nationalfarben mit der Aufschrift „Danke Herbert – from Putin, with love! Dein Vladimir!“ zur Schau. Dabei trug der Mann die Maske mit den Gesichtszügen Putins. Wegen Verstoßes gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) verhängte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Geldstrafe von 60 Euro; das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) bestätigte diese Entscheidung.

Das Tragen der Putin-Maske ist jedoch, so der VfGH, in einem Zusammenhang mit der Absicht zu sehen, sich kritisch zur Haltung der FPÖ und ihres Parteiobmanns zum russischen Staatspräsidenten und seiner regierenden Partei „Einiges Russland“ zu äußern. Somit handelt es sich um eine Form der Meinungsäußerung, die grundrechtlich geschützt ist. 

In § 2 des AGesVG werden Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot aufgezählt, darunter die Verwendung von Masken im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, wie der VfGH bereits 2021 festgestellt hat (E 4697/2019 bzw. Pressemeldung dazu). Vielmehr muss ein Stilmittel wie eine Maske auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung erlaubt sein. Der VfGH hat daher die angefochtene Entscheidung des LVwG aufgehoben.

Es zeigt wiedereinmal, dass der Polizei das Gesetz und vor allem unsere Grundrechte egal sind und sie lieber sofort einschreitet, eskaliert und illegal handelt, als vorher abzuwägen und auch vohrer nachzusehen, ob es dazu nicht schon Urteile gibt. Denn der Vergassungsgerichtshof hat genau zu der Thematik schon einmal für die Bürger:innen und gegen die Polizei geurteilt: https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_E_4697_2019_vom_26._Februar_2021.pdf

Aber der Polizei und auch den meisten Polizisten ist das egal und da sowieso praktsich nie ein Polizisten Konsequenzen für seine Rechtsbrüche zu befürchten hat, machen sie auch einfach immer so weiter.

Und wir können es auch nicht mehr hören, dass ja nicht alle Polizist:innen so sind. Ja, sind sie nicht, aber das müssen sie auch öffentlich zeigen. Ihre Kolleg:innen in die Schranken weisen und Vorgesetzte und gegebenenfalls auch Journalist:innen über Missstände informieren.

Grundsätzlich müssen wir die Polizei ganz neu aufstellen, damit sie endlich im Sinne der Bürger:innen, der Gesetze, der Transparenz und der Demokratie arbeitet. Vor allem auch, um in Konfliktzeiten als Demokrat:innen nicht wie immer und überall auf der Welt uns auch noch von “unserer eigenen Polizei” niedergeprügelt zu werden, während diese die Reichen und Mächtigen und ihr gesetzloses System verteidigen.

Link zum Urteil: https://www.vfgh.gv.at/medien/Bannmeile_Gesichtsverhuellung.de.php

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