Ganz einfach: Wer bestellt, zahlt auch.

Wir gehen ja auch nicht ins Wirtshaus und lassen nachher den Wirten die Rechnung bezahlen. Wer eine Leistung beauftragt und auch in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Das gilt überall und muss daher auch selbstverständlich für Maklerprovisionen bei Privat- wie Gewerbeimmobilien bei Kauf und Miete gelten.

Für diese Gerechtigkeit muss der Gesetzgeber sorgen und auch dafür, dass die Kosten nicht über irgendwelche Schlupflöcher oder die Miete wieder den Falschen aufgebrummt werden.

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