Die Sperrklausel widerspricht unserer Verfassung

Die Sperrklausel gab es nicht immer in Österreich und sie widerspricht unserer Verfassung. Dort ist klar das Verhältniswahlrecht niedergeschrieben. Durch die Sperrklausel werden die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger aber nicht im Verhältnis gewertet. Es wird der Wähler:innenwille verfälscht und Parteien bekommen Mandate, die ihnen gar nicht zustehen.

In einer repräsentativen Demokratie gibt es keinen Grund für eine Sperrklausel. Wer so viele Wähler:innen hat, dass diese ein Mandat im Parlament repräsentieren, sollte auch das Recht haben, diese Menschen zu vertreten.

Bei der letzten Nationalratswahl haben wir 0,5 Prozent der Stimmen und damit ein Mandat gemacht. Wir denken, dass unsere Wähler:innen ein Recht auf Repräsentation im Parlament haben und unregierbar wäre Österreich trotzdem sicher nicht

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