Das Recht auf ein gutes Leben

Das europäische Sozialmodell, Garant und Bollwerk für den sozialen Frieden in Europa, ist in Gefahr. Nicht nur in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Nein, unser System ist auch menschlich und ökologisch ins Wanken geraten, und damit auch die Grundpfeiler unseres Sozialstaates.

Während immer weniger Menschen von unserem politischen und wirtschaftlichen System profitieren, nimmt die Zahl der Systemverlierer beständig zu. Auch in Österreich verlieren immer mehr Menschen ihre soziale Absicherung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und die seit geraumer Zeit sinkenden Reallöhne schmälern den  Lebensstandard bis weit in die Mittelschicht.

Die Einzigartigkeit des europäischen Sozialmodells liegt der Idee eines modernen Wohlfahrtsstaats zu Grunde, der allen Menschen innerhalb eines Staates ein gutes Leben ermöglichen soll. Eine auf Konsens basierende Idee ist aber heute nicht mehr ausreichend. Um die gewaltigen Herausforderungen unserer Zeit meistern zu können, müssen wir klar und deutlich Position beziehen und das Recht auf ein gutes Leben für alle endlich an dem Ort verankern, wo es hingehört: in unserer Verfassung.

Das Recht auf ein gutes Leben und die zugehörigen sozialen Grundrechte als Staatszielbestimmung in unserer Verfassung zu verankern, heißt, jede Regierung dazu zu verpflichten, sich nach Kräften für ihre Erreichung einzusetzen. Es heißt auch, dass sie diese Grundrechte nicht wehrlos politischen Moden und rein wirtschaftliche Interessen ausliefern oder gar diesen opfern dürfen. Durch die Verankerung des guten Lebens in der österreichischen Verfassung wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, denn dann kann und darf die soziale Grundversorgung, z.B. durch Kranken- und Arbeitslosenversicherungen nicht für wirtschaftliche Interessen aufgegeben werden, wie es aktuell in Griechenland oder Spanien passiert.

Um diesen Schritt demokratisch zu legitimieren, fordern wir einen Verfassungskonvent mit breiter Beteiligung aller Bevölkerungsschichten, der die Ergänzungen um fundamentale soziale Grundrechte in unserer Verfassung erarbeitet. Der Beschluss über die Verfassungsänderung soll dann durch eine bindende Volksabstimmung gefasst werden.

Ja, ein gutes Leben hat für jede und jeden eine andere Bedeutung. Es ist daher notwendig, sich darauf zu einigen, welche Aspekte den notwendigen Rahmen schaffen, um ein gutes Leben für alle überhaupt möglich zu machen: ist es das Recht auf angemessene Löhne, gerechte Arbeitsbedingungen, leistbares Wohnen, Bildung, soziale Sicherheit? Wir werden darüber ausführlich diskutieren und Kompromisse schließen müssen. Dies wird kein einfacher Prozess werden, aber eine Zukunft, in der wir und unsere Kinder alle die gleiche Chance auf freie Selbstentfaltung ohne existentielle Ängste haben, muss uns das wert sein

Fordern wir endlich, was uns zusteht: das Recht auf ein gutes Leben für alle!

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