50 Meter, Prost!

Selbstverständlich hat Gesundheitsminister Anschober, so wie auch die restliche Regierung, immer zuerst bei einer PK etwas verkündet und danach erst mit der Arbeit begonnen. So wurde die Verordnung, die heute hätte in Kraft treten sollen, erst gestern um 22:45 Uhr veröffentlicht. Viel zu spät, weshalb die Corona-Verschärfungen nun erst am Sonntag wirksam werden.

Unter vielen anderen Schmankerln auch der neue Bannkreis um Lokale nach der Sperrstunde. Und obwohl sich das Gesundheitsministerium schon wiederholt mit späten und fehlerhaften Verordnungen blamiert hat, haben sie es auch diesmal wieder geschafft. So ist jetzt nach der Sperrstunde das Trinken von Alkohol im Umkreis von 50 Metern um Lokale verboten. Das gilt natürlich ebenso für jedes auf der Straße getrunkene Bier in Lokalnähe, wie für alle in Privaträumen konsumierten alkoholischen Getränke.

Bravo und Prost auf dieses Meisterwerk.

1 Comment
26. Oktober 2020

Hallo Fayad,
danke für diese Äußerung, ich befürchtete schon, ich wäre der einzige, dem der Unsinn auffällt. Selbst nur horizontal verstanden: Ab wo wird gemessen, ab Eingang Türkante? Luftlinie oder Gehentfernung? Und wie stellt das Exekutivorgan fest, ob man 50 oder 51 Meter weit weg ist? Mit dem Laser- oder Ultraschall-Entfernungsmesser?

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