Über zwei Wochen ist unser Posting schon alt und wir haben noch keine Post vom Finanzminister oder seinem Anwalt bekommen. Vielleicht sind sie nur mutig, wenn sie arme Pensionisten klagen können!
Oder Herr Blümel stimmt unserem Posting zu, denn auch das Handelsgericht Wien scheint es ähnlich zu sehen. Dort hat heute ein Richter im Fall der Klage Blümels vs einen Pensionisten gegen den Finanzminister entschieden, weil er ein “hinreichendes Tatsachensubstrat” sieht, der Tweet auch kein “Wertungsexzess” sei, und daher ein “gerechtfertigtes” Werturteil vorliege.
Gerichtsdeutsch für: Die Tatsachen sprechen für diese gerechtfertigte Aussage 🙂