Interessant…

Socialprofit Unternehmer, Künstlerin, Selbstständiger, Studentin oder Ökonomin sind alles akzeptabel Selbstbeschreibungen. Mutter gehört da laut Innenministerium nicht dazu, denn es werden nur Hausfrauen akzeptiert.

Jetzt möchten wir natürlich wissen, welches Gesetz unserer Kandidatin verbietet, sich als Mutter zu bezeichnen. Wir warten gespannt auf die Antwort des BMI.

1 Comment
15. August 2019

Hi, bei der Berufsbezeichnung geht es ja um die Erwerbstätigkeit. Hier greift aus meiner Sicht der Begriff „Mutter“ semantisch tatsächlich zu kurz. Auf die Aussage „ich bin Mutter (oder Vater)“ kann in einem Gespräch durchaus die Frage folgen „und was machst Du beruflich?“.
Der Begriff „Hausfrau“ schließt eine zusätzliche Erwerbstätigkeit viel eher aus. Ich würde ja auch nicht andere Bezeichnungen, familiärer Beziehungen wie Tochter, Sohn oder Enkel angeben.
Ich halte es für weniger interessant, ob diese Bezeichnungen Sinn machen oder nicht. Für viel interessanter halte ich hier die sozialpolitische Frage: warum muss ich in eine Kategorie der Erwerbstätigkeit fallen, um auf eine Wahlliste zu kommen?

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